Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Elementos24 GmbH

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis zwischen Elementos24 GmbH und dem Kunden liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Elementos24 GmbH, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, auch bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Elementos24 GmbH sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen dieser und dem Kunden geschlossen werden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Elementos24 GmbH und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

(1) Angebote der Elementos24 GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Kunde schriftlich oder per Email das Angebot annimmt. Die Elementos24 GmbH erstellt dann unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung und übersendet diese an den Kunden, in dem der Inhalt und Umfang des Vertrages bestätigt wird.

Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Elementos24 GmbH an ihre Angebote sowie die hierin angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

(2) Der Kunde übergibt der Elementos24 GmbH zum Zwecke der Angebotserstellung eine genaue Leistungsbeschreibungen und die genauen Maße für die zu liefernden Elemente. Nach Überprüfung dieser Daten wird die Elementos24 GmbH nach Absprache mit dem Kunden ein dementsprechendes Angebot fertigen. Alternativ nimmt die Elementos24 GmbH im Bauvorhaben des Kunden die entsprechenden Maße auf und fertigt dann das entsprechende Angebot.

(3) Sofern der Kunde der Elementos24 GmbH die Maße übermittelt, wird eine Haftung der Elementos24 GmbH für die Maßhaltigkeit der zu liefernden Elemente insofern ausgeschlossen, als vom Besteller ungenaue, fehlerhafte oder falsche Maße angegeben werden.

(4) Die Elementos24 GmbH erstellt nach Angebotsfertigung eine Auftragsbestätigung, die vom Kunden zu unterzeichnen und zurückzusenden ist. Erst nach Eingang der Auftragsbestätigung und Zahlung des vereinbarten Vorschusses wird Elementos24 GmbH mit der Produktion der Elemente beginnen bzw. die Produktion der Elemente in Auftrag geben bzw. mit dem Einbau beginnen.

(5) Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang des Auftrags maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Elementos24 GmbH.

(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(7) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich in der Auftragsbestätigung vereinbart wird.

 

§ 3 PREISE

(1) Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung; diese werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen und abgerechnet, bzw. gesondert abgerechnet. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Elementos24 GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager Goslar bzw. Lager Produzent / Vorlieferant. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurück- genommen. Abweichungen von den Verpackungsvorschriften bleiben ohne Einfluss auf die Abnahmepflicht und verpflichten die Elementos24 GmbH nicht zum Schadensersatz.

 

§ 4 LIEFERUNG

(1) Nur ausdrücklich vereinbarte Liefertermine sind für die Elementos24 GmbH verbindlich. Maßgebend ist die Auftragsbestätigung.

(2) Nachträgliche Auftragsänderungen können die vereinbarten Liefertermine verschieben, es sei denn, dass die Einhaltung des bisherigen Liefertermins nochmals durch die Elementos24 GmbH schriftlich bestätigt worden ist.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Elementos24 GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. pandemische Ereignisse, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Elementos24 GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Elementos24 GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Elementos24 GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Elementos24 GmbH wird dem Kunden den voraussichtlichen Liefertermin bei Absehbarkeit unverzüglich mitteilen.

(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Elementos24 GmbH von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Elementos24 GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden hierüber unverzüglich benachrichtigt.

(5) Die Elementos24 GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Elementos24 GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Elementos24 GmbH berechtigt, die bereits fertig gestellten Leistungen abzurechnen und im Übrigen Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

 

§ 5 GEFAHRÜBERGANG

(1) Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Bei Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Verwahrung der Lieferung erfolgt dann im Namen und auf Kosten des Kunden.

(2) Das Abladen der Lieferung ist Sache des Kunden. Es hat unverzüglich und sachgerecht durch den Kunden zu erfolgen. Der Kunde hat die hierzu erforderliche Hebetechnik vorzuhalten. Soweit die Elementos24 GmbH die Anlieferung mit eigener Hebetechnik vornimmt, ist dieses vom Kunden gesondert zu vergüten und wird in der Regel in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Etwaiges Abladen durch den Spediteur/ Lieferanten oder dessen Hilfeleistung erfolgt ausschließlich auf Gefahr und auf Kosten des Kunden.

 

§ 6 MANGELRECHTE/ GEWÄHRLEISTUNG

(1) Die geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Die Elementos24 GmbH gewährleistet, dass die gelieferten/ verbauten Elemente/ Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt soweit nicht abweichend vereinbart bei neuen Waren 24 Monate.

(2) Eine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB wird ausdrücklich nicht abgegeben.

(3) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Änderungen an den Waren vornimmt, Teile auswechselt, die nicht der Originalspezifikation entsprechen. Betriebs- und Wartungsanweisungen sind vom Kunden einzuhalten und zu beachten. Eine Missachtung kann zum Entfall der Gewährleistung führen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sowie Abweichungen vom Lieferschein sind unverzüglich bei der Elementos24 GmbH zu rügen, spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Sendung als genehmigt. Verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware trotz festgestellter Mängel weiter, sind alle Ansprüche des Kunden wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.

(5) Soweit ein von der Elementos24 GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist die Elementos24 GmbH wahlweise zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Elementos24 GmbH ist für die Mangelbeseitigung eine angemessene Frist einzuräumen, üblich mindestens 14 Werktage ab Mitteilung des Mangels.

(6) Liegt eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung, Verschleiß oder Schäden vor, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafter kundenseitiger Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, ungeeigneter Betriebsmittel, des Einsatzes von Austauschwerkstoffen, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder ähnlicher Ursachen zurückzuführen sind, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Elementos24 GmbH ist in diesen Fällen auch nicht verpflichtet, Einstellungsarbeiten an den gelieferten Elementen vorzunehmen, es sei denn sie erklärt sich hierzu ausdrücklich schriftlich bereit.

(7) Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, besteht für diese und die hieraus resultierenden Folgen ebenfalls kein Anspruch auf Mangelbeseitigung gegenüber der Elementos24 GmbH.

(8) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der Elementos24 GmbH wird ausgeschlossen.

 

§ 7 ERSATZTEILE

Die Elementos24 GmbH wird für die Dauer von fünf Jahren ab Auslieferung eines Elements Ersatzteile für dieses zu den jeweils gültigen Ersatzteilpreisen liefern.

 

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Elementos24 GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus den der Lieferung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden vor. Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Kunden ist die Elementos24 GmbH berechtigt, den Liefergegenstand nach Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen. Die Elementos24 GmbH ist berechtigt, die in ihrem Eigentum befindliche Ware jederzeit an dem Ort zu besichtigen, an dem sie sich befindet.

(2) Geht das Eigentum durch Einbau, Verbindung, Vermischung, Beschädigung, Zerstörung oder auf andere Art und Weise unter, tritt der Kunde an die Elementos24 GmbH alle ihm ggf. zustehende Ersatz- und Zahlungsansprüche hiermit unwiderruflich ab. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für die Elementos24 GmbH als Hersteller vorgenommen. Im Falle der Verbindung oder Vermischung erwirbt die Elementos24 GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zum Gesamtwert der Sache. Der Kunde verwahrt in diesem Fall dann das Miteigentum unentgeltlich für die Elementos24 GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, das Eigentum pfleglich und sorgsam zu behandeln. Soweit Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt der Elementos24 GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.

(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Elementos24 GmbH berechtigt, die vorbehaltene Ware zurückzunehmen und ggf. eine Abtretung der Anspruche an eine Herausgabe der vorbehaltenen Ware des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Elementos24 GmbH ab. Die Elementos24 GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an den Elementos24 GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

§ 9 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % der Auftragssumme als Anzahlung unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden an die Elementos24 GmbH zu zahlen. Die Elementos24 GmbH ist berechtigt, einen weiteren Abschlag von 40 % unmittelbar bei Anlieferung der Ware beim Kunden, bzw. unmittelbar vor dem Einbau der Ware zu verlangen. Die restlichen 10 % der Auftragssumme sind nach Prüfung der Ware auf Vollständigkeit und Zustand vor Installation zu zahlen. Die Installation, sofern vom Kunden gewünscht, ist eine separater, von der Lieferung losgelöster Vertrag.

(2) Abweichende Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen können vereinbart werden. Die Elementos24 GmbH ist berechtigt, weitere Lieferungen und Tätigkeiten vom vollständigen Ausgleich der Abschlagszahlungen abhängig zu machen.

(3) Im Übrigen gilt, dass Zahlungen für gelieferte Waren innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Skontenziehung ist dem Kunden nur dann erlaubt, wenn dieses ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist und im Übrigen keine bereits fälligen, unbestrittenen Rechnungen offen sind.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Elementos24 GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und wertmäßig gutgeschrieben wird.

(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Elementos24 GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Elementos24 GmbH ist zulässig.

(4) Wenn der Elementos24 GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Elementos24 GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Elementos24 GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Elementos24 GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Die Elementos24 GmbH haftet nur in den Fällen, in denen ihr, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen. Die Elementos24 GmbH haftet weiter für alle Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und in allen anderen gesetzlichen Fällen.

(2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind die Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würden, sowie Pflichten, die der Vertrag der Elementos24 GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leichter fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.

 

§ 11 SONSTIGES

 

(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Elementos24 GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieses gilt für sämtliche Unterlagen, die durch die Elementos24 GmbH erstellt werden. Dem Kunden ist die Weitergabe an Dritte ausdrücklich untersagt; es sei denn die Elementos24 GmbH erteilt hierzu ihre ausdrückliche Zustimmung. Der Kunde erkennt die der Elementos24 GmbH zustehenden Schutzrechte ausdrücklich an.

(2) Die Rechte der Elementos24 GmbH aus dem Vertrag sind, mit Ausnahme von Geldforderungen, nicht übertragbar.

 

§ 12 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT, AUFRECHNUNG

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Elementos24 GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN - Kaufrechts.

(2) Soweit der Kunde Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Goslar ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Das Recht des Kunden zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, soweit die Forderung nicht unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgesellt worden ist.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eines hierauf beruhenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.